Bebauungsplan: Behördliche Vorgaben bei Neubauten

Wer einen Neubau plant, der hat oft bereits eine detaillierte Vorstellung davon, wie das Traumhaus aussehen soll. Aus dem Bebauungsplan ergeben sich dann schnell ganz andere Vorgaben fürs Eigenheim. Städte und Gemeinden geben oft sehr genau vor, wie Häuser auszusehen haben, wie groß sie sein dürfen und wo auf dem Grundstück, also in welchem Baufenster, sie gebaut werden dürfen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan wird von der Stadt oder der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet festgelegt und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Errichtung von Gebäuden und die Gestaltung des Grundstücks. Der Bebauungsplan hat vor allem den Sinn, einheitliche Wohngebiete zu schaffen. Eine dreistöckige Villa Kunterbunt passt schon rein optisch nicht in eine Siedlung, in der vor allem Bungalows stehen. Daher regeln viele Kommunen mittlerweile sehr detailliert verschiedenste Aspekte der Bebauung. Aber auch ohne Bebauungsplan muss ein Neubau in die Umgebung passen, das sieht der Paragraf 34 des Baugesetzbuches so vor.

Was im Bebauungsplan geregelt ist

Neben der Geschosszahl, der Art des Daches und den Abständen zur Straße oder zum Grundstücksrand ist in immer mehr Bebauungsplänen zu lesen, dass Passiv- oder Niedrigenergiehäuser gebaut werden sollen. Neben der Einsicht der Bebauungspläne bieten solche Kommunen aber in der Regel auch eine kostenlose Bauberatung, die jedermann zur Verfügung steht. Bei der Suche nach einem passenden Grundstück sollte man solche Angebote wahrnehmen.

Weitere Vorgaben durch die Gestaltungssatzung

Neben dem Bebauungsplan gibt es noch die Gestaltungssatzung, in der beispielsweise geregelt wird, welche Neigung ein Dach haben sollte, aber auch welche Farben oder Fassadengestaltung erwünscht ist. So darf der Bauherr nicht immer eigenständig entscheiden, ob die Fassade verputzt oder mit Ziegelsteinen verblendet wird. Trotz allem gibt es aber einen gewissen Spielraum für Bauherren. Eine Bauvoranfrage hilft, Ärger zu vermeiden, wenn man vom vorgegebenen Bebauungsplan abweichen möchte. Jede Ausnahme muss mit den vom Architekt zusammengestellten Bauvorlagen beantragt werden.

Neuer Bebauungsplan nach Abriss

Zu beachte ist außerdem, dass auch wenn ein Haus gekauft und anschließend abgerissen wird, für einen Neubau auf dem gleichen Grundstück ein abweichender Bebauungsplan gelten kann. Für bereits bestehende Gebäude gilt allerdings der Bestandsschutz, falls sie vor Inkrafttreten des Bebauungsplans genehmigt wurden. Wird dieses abgerissen und neu gebaut, gelten die aktuellen Vorgaben. Als Alternative kann hier die Bestandsimmobilie entkernt und innen umgebaut werden.

 


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