Die Basis zur Berechnung der Grundsteuer soll vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden. Das erwarten zumindest die deutschen Finanzminister. Hinter vorgehaltener Hand wird schon länger über die Möglichkeiten für eine Reform der Grundsteuer beraten. Unter dem Druck des Verfassungsgerichts werden die Pläne nun aber konkreter.
Ungleiche Belastung in Ost und West
Auch Mieter sind indirekt von der Änderung des Berechnungsverfahrens der Grundsteuer betroffen. Die Grundsteuer kann vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden. Aus diesem Grund zahlt die Mehrzahl der deutschen Bürger Grundsteuer. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in einer Beispielrechnung zwei Wohnungen in Berlin West und Ost verglichen. Berlin steht exemplarisch für den Rest des Landes, da hier beide alten Einheitswerte angewendet werden. Für gleich große Wohnungen von 70 Quadratmetern zahlte der eine Mieter über die Nebenkosten 392 Euro Grundsteuer, der andere lediglich 219,73 Euro. Da diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist, bedeutet dies eine Mehrbelastung für die einen und eine Entlastung für die anderen. Allerdings lassen sich die genauen Folgen der Grundsteuer-Reform noch nicht abschätzen. Es kann jedoch vermutet werden, dass sich zumindest einige Kommunen die Reform zu Nutze machen werden, um ihre Einnahmen durch die Grundsteuer zu erhöhen.
Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen
Bundesweit nehmen die Kommunen etwa 12,4 Milliarden Euro pro Jahr über die Grundsteuer ein. Davon ist der Hauptteil von 12 Milliarden Euro die sogenannte Grundsteuer B. Über die Grundsteuer A für land- und forstwirtschafltich genutzte Flächen fließen nur etwa 400 Million Euro in die Kassen. Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist allerdings mehr als veraltet. Die sogenannten Einheitswerte für die alten Bundesländer stammt aus dem Jahr 1964, die für die neuen Bundesländer sogar aus dem Jahr 1935. Die Einheitswerte werden zur Berechnung der Grundsteuer mit einer Steuermesszahl multipliziert. Auf das Ergebnis wird allerdings im letzten Schritt noch der Hebesatz der jeweiligen Kommune angewendet und der fällt in Deutschland sehr unterschiedlich aus. Den Spitzenwert hat Berlin mit 810 Prozent, am niedrigsten fällt er im Saarland mit durchschnittlich 393 Prozent aus. Der Bundesdurchschnitt aller Hebesätze liegt bei 506 Prozent.
In der Vergangenheit haben die Kommunen den Hebesatz für die Grundsteuer immer gerne angepasst. Die Grundsteuer macht immerhin im Schnitt 6 Prozent der Gesamteinnahmen der Kommunen aus. So haben einer Studie zufolge seit dem Jahr 2010 etwa 43 Prozent aller Städte und Gemeinden mindestens einmal den Hebesatz erhöht, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren es sogar 90 Prozent (Ernst & Young).
Finanzminister einigen sich auf Mischmodell
Da das Bundesverfassungsgericht die Finanzminister der Länder schon vor längerem zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte, gab es bereits Beratungen zu verschiedenen Modellen für die Grundsteuer-Reform. Die rot-grünen Finanzminister unter der Führung des rheinland-pfälzischen Finanzministers Casten Kühl (SPD) und die Finanzminister der Union unter der Leitung des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU) haben sich nun vorläufig auf ein Mischmodell geeinigt. Sowohl der Wert des eigentlichen Grundstücks, als auch die Fläche der Aufbauten wird in die Neuberechnung mit einfließen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (SPD) hatte außerdem einen Spielraum für die Kommunen verlangt, innerhalb dessen diese die Steuermesszahl selbst bestimmen können.
35 Millionen neue Steuerbescheide
Eine Neuberechnung der Bemessungsgrundlage birgt auf jeden Fall einen erheblichen Mehraufwand für die Finanzbeamten. Bundesweit müssen für ca. 35 Millionen Immobilie neue Steuerbescheide angefertigt werden. Hessens Finanzminister Schäfer ist sich dieses Problems bewusst: „Daher wollen wir eine Grundsteuer, die möglichst einfach zu handhaben ist.“ Er befürchtet, dass die Reform ansonsten nicht gelingen wird oder ihre Umsetzung Jahre in Anspruch nehmen würde und das könne keiner der Beteiligten wollen.
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