Änderung der Maklerprovision für Mietwohnungen strittig

Eine Änderung der Regelung zur Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip hatte die Länderkammer Anfang Juli diesen Jahres gefordert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass derjenige die Maklerprovision zu tragen habe, der als erstes „einen Makler ins Boot holt“. Die Bundesregierung stellt sich nun gegen diese Forderung und sieht in der geplanten Regelung einen „Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten“.

Maklerprovision ist erhebliche finanzielle Belastung

Maklerprovision trägt meist der Mieter

Maklerprovision trägt meist der Mieter
Bildquelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Der Bundesrat hatte eine Neuregelung der Maklerprovision auf den Tisch gebracht, da der Makler üblicherweise vom Wohnungsanbieter beauftragt werde, aber vom Mieter zu bezahlen sei. Dies sei insbesondere für Geringverdienende und Familie eine in Verbindung mit der fälligen Kaution eine erhebliche finanzielle Belastung, die von diesen Gruppen kaum zu tragen sei. Bei der Suche nach Wohnungen seien sie daher benachteiligt und Wohnungen ohne Makler seien so gut wie gar nicht am Markt zu finden. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip solle diesem Trend entgegenwirken.

Gesetzentwurf verstoße gegen Vertragsfreiheit

Die Bundesregierung begründet ihre Kritik am Gesetzentwurf jedoch damit, dass sich die dem Wohnungsanbieter durch die Maklerprovision entstehenden Kosten vermutlich auf die Mietpreise auswirken könnten und die sowieso angespannte Lage auf dem Mietpreismarkt somit noch verschärfen würde. In Städten mit einem Überschuss an freien Wohnungen sei es außerdem durchaus üblich, dass der Vermieter die Maklerprovision übernehme. Das Bestellerprinzip wirke der Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien entgegen.


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